28 08, 2014

Mehr Syrien Flüchtlinge für die Schweiz

2014-09-02T15:37:07+02:0028. August 2014|

Am 27. August 2014 stimmte der Gemeinderat der Stadt Zürich dem Vorstoss von mir, Mathias Probst (Grüne) und Ezgi Akyol (AL) der eine Schweizer Kontingentserhöhung für Syrienflüchtlinge und eine Lockerung der Einereisebestimmungen für Menschen aus Syrien fordert, mit 80 zu 42 zu.

Die Begründung des Vorstosses kann hier angehört werden.

28 08, 2014

Zentrale Ausnüchterungsstelle schafft Ratshürde

2019-02-18T10:04:43+01:0028. August 2014|

An der Sitzung vom 27. August 2014 stimmte eine knappe Mehrheit des Gemeinderats der Stadt Zürich mit 59 zu 56 Stimmen dem definitiven Betrieb der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAB) zu.

Zuvor hatten sich der Berufsverband für Pflegefachkräfte, der Verein der Zürcher Spitalärztinnen und Spitalärzte sowie der Polizeibeamtenverband vehement für die Vorlage ausgesprochen. In der ZAB werden Betrunkene Personen, die sich oder andere gefährden, unter medizinischer Überwachung ausgenüchtert. Dafür werden ihnen moderate Gebühren für die verursachten Sicherheitskosten von maximal 600.- in Rechnung gestellt. Ohne die ZAB müssten die Betrunkenen entweder in die Quartierwachen der Polizei oder in die Notfälle der Spitäler eingeliefert werden.

Die Polizei ist medizinisch nicht ausgebildet, um Ausnüchterungen durchzuführen, weswegen dies ein grosses Haftungs-Risiko für die Stadt und die Polizei bedeutet und auch ein Risiko für die betroffene Person darstellt.

Umgekehrt kommt es in Notfällen der Spitäler immer wieder zu Übergriffen seitens randalierender Betrunkener auf das Gesundheitspersonal, was teilweise Verletzungen des Pflege- und Ärztepersonals zur Folge haben kann. Ausserdem können in dieser Zeit andere Patientinnen und Patienten in den Notfällen nicht behandelt werden.

Die ZAB entlastet also das Gesundheitspersonal, die Polizei, Spitalpatientinnen und -patienten sowie die öffentliche Sicherheit und muss darum unbedingt fortgeführt werden. Das knappe JA kam aufgrund einer Koalition der Vernunft zwischen SP, GLP und einer Mehrheit der Grünen zusammen. Unverbesserliche Ideologien prägten das Stimmverhalten von AL, CVP, FDP und SVP. Die AL stellt sich grundsätzlich gegen die ZAB und verlangt, dass keine Gebühren bezahlt werden sollten. Die CVP, FDP und SVP verlangen volle Kostenüberwälzung (also 1’200.- Gebühren), was jedoch dem Verhältnismässigkeitsprinzip widersprechen würde und zu massiv höherem Betreibungsaufwand sowie wesentlich mehr (wahrscheinlich erfolgreichen) Rechtsverfahren gegen die Stadt führen dürfte. Als Kompromiss konnten sich die SP, GLP und die Grünen auf eine moderate Gebühr von maximal 600.- einigen. So muss die betroffene Person einen Teil der verursachten Kosten begleichen, gleichzeitig wird das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt und die ZAB damit nicht gefährdet.

Das Zürcher Stimmvolk wird Ende November über den definitiven Weiterbetrieb der ZAB abstimmen und ich rufe alle auf, JA zu dieser wichtigen Institution zu stimmen.

Fraktionserklärung der SP zur ZAB.

Votum in der Schlussabstimmung.

Blog von Petek Altinay zur ZAB.

Artikel NZZ.

Artikel Tages-Anzeiger.

4 06, 2014

Laubbläser einschränken?

2014-06-20T16:13:25+02:004. Juni 2014|

Der Gemeinderat Zürich diskutierte an seiner Sitzung vom 4. Juni 2014, ob die Benutzung von Laubbläsern auf die Monate Oktober und November begrenzt werden sollte.

Mein Votum dazu.

Der Rat stimmte dem Anliegen mit 68 : 53 Stimmen zu.

Artikel von SRF.ch dazu hier.

12 05, 2014

Für eine liberale Werdinsel

2014-05-12T19:02:57+02:0012. Mai 2014|

Ein Vorstoss von meiner Gemeinderatskollegin Gabriela Rothenfluh und mir fordert, dass der FKK-Bereich der Werdinsel als solcher gekennzeichnet wird. Damit wollen wir sicher stellen, dass die bis heute gut funktionierende Durchmischung von nackten Menschen und solchen, die Badehosen tragen, am Südspitz der Werdinsel beibehalten wird.

Durch eine Beschilderung „verirren“ sich keine Personen mehr an den Südspitz, die sich vom Anblick nackter Menschen gestört fühlen könnten.

Ein Verbot des Nacktbadens, wie dies auch per Petition gefordert wird, ist entschieden abzulehnen. Immerhin handelt es sich beim Südspitz um einen kleinen Bereich der Werdinsel, der seit Jahren entsprechend genutzt wird. Familien, die sich durch Nackte gestört fühlen, können auch weiterhin den überwiegenden Grossteil der Werdinsel beanspruchen (wie z.B. die Badi).

Mehr dazu:

Vorstoss im Gemeinderat.

Artikel des Tages-Anzeigers.

23 04, 2014

Warum ich JA zum Berufsverbot stimme

2014-04-23T11:34:43+02:0023. April 2014|

Die Diskussion um diese Initiative nervt mich. Viele Gegner reden vom Untergang des Rechtsstaates und viele Befürworter greifen in eine Populismuskiste, die an Widerwärtigkeit ihresgleichen sucht. Mir wäre es lieber gewesen, wenn das Parlament die Forderung der Initiative ins Gesetz übernommen und uns so einen hässlichen Abstimmungskampf erspart hätte.

Was will die Initiative?

Die Initiative fordert im Kern eine Selbstverständlichkeit. Wenn jemand wegen Sexualdelikten an Kindern (oder Abhängigen) verurteilt wird, soll er ein lebenslängliches Verbot erhalten, um einen Beruf mit Kindern auszuüben. Eine Selbstverständlichkeit, die auch von den allerwenigsten Gegnern der Initiative in Frage gestellt wird.

Wen triffts?

Natürlich hat die Initiative ihre Schwächen. Der Titel „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten“ ist insofern falsch, als dass es nicht Menschen mit pädophiler Veranlagung trifft, so lange sie ihre Neigung nicht ausgelebt haben. Wer also behauptet, die Initiative unterscheide nicht zwischen pädophilen Menschen, die sich nie etwas zu Schulden kommen lassen haben und pädophilen Sexualstraftätern, meint damit den Titel, der aber für die Abstimmungsvorlage völlig irrelevant ist.

Eine weitere Schwäche der Initiative ist tatsächlich, dass sie die so genannte „Jugendliebe“ nicht ausklammert. Wenn also ein z.B. 20-jähriger mit einer unter-16-jährigen ins Bett steigt und angezeigt wird, riskiert er ein lebenslängliches Berufsverbot, sollte die Initiative wortgetreu umgesetzt werden. Der Prozess nach Annahme einer Initiative ist aber immer derselbe: das Parlament muss sie umsetzen. Es liegt also am Parlament, diesen Fall von Jugendliebe bei der Umsetzung auszuschliessen. In der parlamentarischen Debatte war völlig klar, dass niemand möchte, dass die Jugendliebe betroffen ist. Selbst die Initianten sagen deutlich, dass sie den Fall der Jugendliebe nach Annahme der Initiative ausklammern wollen. Es ist also unter keinem Titel ersichtlich, warum man davon ausgeht, dass die Jugendliebe bei Umsetzung der Initiative betroffen sein könnte.

Unverhältnismässig?

Die Gegner argumentieren auch mit der Unverhältnismässigkeit dieser Initiative, weil sie einen Automatismus einführt und das Berufsverbot lebenslänglich ausgesprochen wird. Tatsächlich sind Automatismen im Strafrecht einem Rechtsstaat grundsätzlich unwürdig. Wir reden hier jedoch nicht davon, einen Täter nach Entlassung an einen Pranger zu stellen (obwohl gewisse Rechtspopulisten solche absurden Ideen bereits seit Jahren immer wieder ins Spiel bringen), länger zu bestrafen als nötig oder irgendwelchen Schikanen auszusetzen. Hier geht es um die Ausübung eines Berufs (bzw. ehrenamtliche Tätigkeit) mit Kindern. Der Betroffene kann nach Annahme der Initiative immer noch einen von hunderten anderen Berufen auswählen, in denen er nicht mit Kindern arbeitet. Man kann dies also statt als Strafe als Berufserfordernis sehen. Um Pilot zu werden braucht man beispielsweise auch ein Tauglichkeitszeugnis, das man nur kriegt, wenn man gewisse Sehtests besteht. Wenn eine Person ihr ganzes Leben nicht Pilot werden kann, weil sie nicht über das erforderliche Sehvermögen verfügt, würde kein Mensch von einer unverhältnismässigen Strafe sprechen.

Der Gegenvorschlag

Bundesart und Parlament haben einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der eigentlich gut, richtig und wichtig ist. Er beinhaltet sinnvolle Massnahmen, welche die Initiative übersehen hat (wie z.B. Rayonverbote). Allerdings möchte er kein automatisches lebenslängliches Berufsverbot. Interessant dabei ist, dass die Gegner zwar den Automatismus beim lebenslänglichen Berufsverbot verteufeln, im Gegenvorschlag aber auch einen Automatismus vorgesehen haben (automatisch 10 Jahre Berufsverbot bei Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten). Wenn die Initiative angenommen wird, so tritt der Gegenvorschlag trotzdem in Kraft (mit all seinen sinnvollen Massnahmen), muss aber so angepasst werden, dass das Berufsverbot automatisch lebenslänglich gilt.

Verhältnismässige Einschränkung

Von einem angehenden Kleinkindererzieher oder Lehrer zu verlangen, dass er nie wegen einem Sexualdelikt an Kindern verurteilt wurde, erachte ich als sinnvoll und verhältnismässig. Selbst wenn ein Verurteilter nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Therapie ist und als ungefährlich eingestuft wird, so ist nicht einzusehen, warum man ihn und die Kinder einem Rückfallrisiko aussetzen will, so klein es auch sein mag. Der Betroffene ist weder in seiner Existenz gefährdet (er kann einen von hunderten anderen Berufen ausüben) noch wird er durch irgendwelche öffentlichen Pranger schikaniert (solch absurde Ideen sind zu bekämpfen). Es geht also lediglich darum, dass der Betroffene von hunderten von Berufen ein paar weniger ausüben kann. Dies ist zumutbar und in meinen Augen keineswegs unverhältnismässig, erst recht nicht wenn man die leichte Berufswahleinschränkung dem Risiko einer Rückfallgefahr und damit den Schutz der Kinder gegenüber stellt.

Fazit

Natürlich wird die Initiative nicht alle sexuelle Übergriffe auf Kinder verhindern. Selbstverständlich ist längst belegt, dass die meisten sexuellen Übergriffe vom familiären Umfeld ausgehen. Aber die Initiative kann einen Teil dazu beitragen, um Kinder zu schützen. Und auch wenn dadurch nur ganz wenige Übergriffe verhindern werden können, hat sich die Initiative bereits gelohnt, zumal sie etwas sinnvolles will und dabei trotz Schönheitsfehlern keine unverhältnismässigen Massnahmen mit sich bringt.

Darum stimme ich  JA zu dieser Initiative!

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