23 02, 2012

Auf halbem Weg stehen geblieben

2019-02-18T10:04:44+01:0023. Februar 2012|

In seiner Antwort auf die Motion der ständerätlichen Rechtskommission, die Adoptionsrechte für homosexuelle Paare fordert, hat der Bundesrat erstmals einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht – ist aber auf halbem Weg stehen geblieben.

Der Bundesrat befürwortet in seiner Antwort auf die Motion, homosexuellen Paaren die Stiefkindadoption zu erlauben. Wer also eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit einem Vater oder Mutter eingeht, soll die Möglichkeit haben, das Kind zu adoptieren. Das ist richtig und wichtig!

Trotzdem ist der Bundesrat dagegen, homosexuelle Paare zum Adoptionsprozess zuzulassen. Er begründet dies einzig und allein mit der „gesellschaftlichen Akzeptanz“ die noch nicht vorhanden sei und dass das Partnerschaftsgesetz vom Volk deswegen angenommen worden sei, weil es ein Adoptionsverbot vorsieht. Aus diesen Gründen, erachtet es der Bundesrat „zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun“ das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufzuheben.

Bitte was? Mehr ist dem Bundesrat nicht eingefallen? Immerhin gibt er zu, dass es keine rationale Gründe gibt, homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern zu verbieten! Wie auch? Sämtliche Studien bestätigen, dass Kinder von homosexuellen Paaren genauso gut aufwachsen, wie Kinder heterosexueller Paare. In einer TV-Diskussion zu diesem Thema hat sogar der Kinderpsychologe und Präsident der schweizerischen Fachstelle für Adoption Heinrich Nufer sich dahingehend geäussert, dass es keinen Grund gibt, das Adoptionsverbot aufrecht zu halten.
Selbst die Gegner von Adoptionsrechten, wie CVP-Nationalrätin Brigitte Häberli anerkannten in dieser Diskussion, dass homosexuelle Paare gute Eltern sein können (die anwesende lesbische Mutter Martina Scheibling anerkannte Frau Häberli zwar als sehr gute Mutter und als Vorbild für viele heterosexuelle Eltern) und konnte ihre Ablehnung nur damit erklären, dass es eben nicht in ihr Idealbild passe. So à la „Sie sind eine hervorragende Mutter und ein Vorbild, aber Kinder sollten Sie eigentlich trotzdem nicht haben, Sie super Mutter, Sie!“ Damit reiht sich Frau Häberli in die Liste jener Parlamentarier (wie Christophe Darbellay oder Christian Wasserfallen) ein, die keine rationalen Argumente haben, ihr konservatives Idealbild aber trotzdem sämtlichen Menschen in unserem Land aufzwingen wollen.

Von einem Bundesrat darf mehr erwartet werden! Es ist daher erstaunlich, dass der Bundesrat teilweise trotzdem an seiner veralteten Ansicht festhält, obwohl er genau weiss, dass es keinen Grund dafür gibt.

Etwas heuchlerisch wird es allerdings, wenn der Bundesrat behauptet, Adoptionsrechte für homosexuelle Paare seien gesellschaftlich nicht akzeptiert und daher momentan nicht opportun. Als einziger Beweis dafür, nimmt er die Abstimmung über das Partnerschaftsgesetz vor sieben Jahren. Selbst wenn der Bundesrat mit seiner Vermutung, dass das Volk dem Gesetz vor sieben Jahren nur zugestimmt hat, weil es Adoptionsrechte verbietet, Recht haben sollte, haben sich die Zeiten geändert. Repräsentative Umfragen bestätigen dies: Zwei Drittel der Befragten sprechen sich für die Stiefkindadoption aus, 53% sogar für vollständige Adoptionsrechte! So viel zur gesellschaftlichen Akzeptanz lieber Bundesrat! Umso stossender wird das Argument, wenn man bedenkt, die Handlungen des Bundesrates in anderen Bereichen aus Opportunitäts-Perspektive betrachtet: Vor knapp einem Jahr hat die Schweiz mit knapp 73% die Senkung des Umwandlungssatzes der Pensionskassen deutlich abgelehnt. Nicht einmal ein Jahr später hat der Bundesrat angekündigt, den Umwandlungssatz der Pensionskassen dennoch senken zu wollen. Wo bleibt da die Opportunität, lieber Bundesrat?
Der Gipfel der Heuchelei ist aber die Tatsache, dass der Bundesrat die Adoptionsrechte „zum jetzigen Zeitpunkt“ für nicht opportun hält. Gibt der Bundesrat damit also zu, dass das Adoptionsverbot durchaus aufgehoben werden muss, einfach noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt? Grundsätzlich findet es der Bundesrat also nicht in Ordnung, dass Kindern ein gutes zu Hause verwehrt bleiben und homosexuelle Paare weiterhin diskriminiert werden sollen, nur zum jetzigen Zeitpunkt ist es halt schon okay?

Von unserer Regierung erwarte ich, dass sie sich für das Wohlergehen unseres Landes einsetzt! Kindern Elternliebe und ein geborgenes zu Hause zu verweigern, nur weil die Regierung das nicht grundsätzlich, aber zur Zeit noch opportun findet, ist alles andere als das Wohlergehen des Volkes im Auge haben!

Es ist zu hoffen, dass das Parlament vernünftiger ist und statt einem halben, einen ganzen Schritt in die richtige Richtung geht! Dem Kindswohl zuliebe!

18 12, 2010

Waffen töten! Darum JA zur Waffenschutzinitiative!

2013-10-17T22:52:09+02:0018. Dezember 2010|

Endlich! In etwas mehr als zwei Monaten ist es soweit. Das Volk kann über die Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“ abstimmen. Die Initiative nimmt das dringend notwendige Anliegen, die Armeewaffe im Zeughaus statt zu Hause aufzubewahren, auf und lässt nun das Volk über das Schicksal der Armeewaffe entscheiden.

Mehr Sicherheit durch strengere Waffengesetze

Diese gut durchdachte Initiative fordert aber nicht nur, dass die Armeewaffe im Zeughaus aufgewahrt werden soll, sondern verschärft auch noch das Waffenrecht. So sollen nur noch Leute eine Waffe kriegen, die nachweisen können, dass sie eine Waffe benötigen (z.B. Sportschützen) und hoch gefährliche (und absolut unsinnige) Waffen wie Pump Actions werden verboten. Desweiteren soll es endlich ein zentrales Waffenregister geben.

Ich kann das Wort endlich nicht genug erwähnen. Endlich können wir über diese dringend notwendigen Punkte abstimmen und haben die Chance einen uralten Zopf abzuschneiden.

Unnötiges Risiko

Trotzdem sind Bundesrat, Parlament und die Bürgerlichen dagegen. Dass die ewiggestrige SVP, die politisch irgendwo im Mittelalter stehen geblieben ist, gegen die Initiative ist, ist ja eine Sache. Dass aber die anderen Bürgerlichen da mitziehen, ist ziemlich bedenklich.

Denn etwas ist heute klar: Es gibt überhaupt, absolut, rein gar keinen, ja nicht mal den Hauch eines Grundes, wieso die Armeewaffe noch nach Hause mitgegeben werden soll. Früher, als um die Schweiz herum Kriege tobten, machte dies vielleicht noch ein wenig Sinn (obwohl die beste Verteidigungsstrategie ja ohnehin das Horten von gewissen Geldern war, aber lassen wir das). Heute ist dies nicht mehr der Fall. Es stellt heute nur noch ein unnötiges Risiko dar, wenn eine Armeewaffe im Schrank aufbewahrt wird. Ein Risiko, das bereits zu schrecklichen Todesfällen geführt hat, wie wir immer wieder in der Zeitung lesen können. Laut einer Studie sterben gar jährlich 300 Menschen in der Schweiz aufgrund von Schusswaffen. 300!!!

Daher ist auch sonst eine Einschränkung des Waffenhandels notwendig. Es ist nicht zu verstehen, wieso man sich einfach so eine Waffe kaufen soll. Wer nachweisen kann, dass er z.B. in einem Schützenverein ist, kann die Waffen weiterhin kaufen, wer aber nicht nachweisen kann, wofür er die Waffe braucht, muss auch keine haben, so einfach ist das. Es handelt sich hier immerhin nicht um irgendwelche überflüssigen Objekte, sondern um Tötungsmaschinen. Tradition hin oder her, Waffen wurden gemacht um zu töten. Deswegen ist es völlig logisch, dass man nachweisen soll, wofür die Waffe benötigt wird und man entsprechende Fähigkeiten hat, kann man das nicht tun, soll man die Waffe auch nicht erhalten, ganz einfach.

Kein Wunder also, dass die Gegner verzweifelt versuchen, so etwas ähnliches wie halbwegs plausible Argumente vorzubringen. Da die Notwendigkeit der Initiative derart logisch erscheint, möchte ich mich den Argumenten der Gegner widmen.

Argumente der Gegner

Argument 1: Es werden mehr Menschen mit Messer als mit Armeewaffen getötet.

Diesen Vergleich hört man oft. Aber kann man den Zweck eines Messers wirklich mit einer Armeewaffe vergleichen? Genau, Armeewaffen kann man schliesslich auch in der Küche brauchen, das Bajonett kann man hervorragend gebrauchen, um Fleisch oder Gemüse zu schneiden. Mit den scharfen Kugeln kann man Fleisch per Knopfdruck hacken und gibt es das Wort „Rüsten“ nicht sowohl in der Küche als auch im Militär? Der Vergleich ist absolut absurd. Eine Armeewaffe ist da um zu schiessen. Der Zweck einer Armeewaffe ist es zu schiessen. Im Militär lernt man damit Leute zu erschiessen. Einen anderen Zweck hat die Waffe nie gehabt und wird sie auch nie haben (ausser eben für Sportschützen, aber die sind ja ausgenommen).

Argument 2: Die Armeewaffe im Schrank ist wichtig für die Sicherheit unseres Landes, es kann ja schliesslich sein, dass wir plötzlich angegriffen werden und dann müssen unsere Soldaten ihre Waffen griffbereit haben.

ABSOLUT! Aber es kann natürlich auch sein, dass wir morgen von herrschsüchtigen Aliens angegriffen werden, die eine geheime Allianz mit Gadafi geschmiedet haben, um die Schweiz auszurotten. Da der Rest der Welt die Schweiz ja eh nicht mag, weil wir die Besten und alle anderen neidisch sind, hilft uns niemand. Da man die Aliens aber nur mit Emmentaler Käse besiegen kann, müssen wir sofort mit dem Bau Emmentaler-Käse-Bomben beginnen. Klingt das lächerlich, liebe Gegner? Willkommen im Club!

Argument 3: Die Taschenmunition wird ja bereits nicht mehr nach Hause gegeben, womit keine Gefahr mehr von der Armeewaffe ausgeht.

Erstens ist es viel einfacher Munition zu besorgen, als eine ganze Armeewaffe und zweitens, widerspricht das nicht irgendwie Argument Nummer 2?

Argument 4: Es geschehen wenige Morde mit Armeewaffen.

Bitte sagt das doch einmal den Angehörigen einer Person, die durch eine Armeewaffe erschossen wurde. Und schaut ihnen dabei in die Augen. Es gibt keinen einzigen Grund die Armeewaffe zu Hause aufzubewahren. Daher ist auch jeder Tod, der durch eine Armeewaffe ausgelöst wird umso tragischer, weil es nicht mal ansatzweise einen Grund gibt, wieso dieses Risiko einzugehen.

Argument 5: Die Armeewaffe ist der Vertrauensbeweis des Staats in seine Soldaten.

Da mir vor Rührung gerade die Tränen kommen, fällt es mir schwer, hierzu was zu schreiben, aber ich versuchs. Es ist ja wirklich nett, dass der Staat ein solches Vertrauen in seine Soldaten hat. Es wäre aber ebenso nett, wenn er die Sicherheit des Volkes über ein symbolisches Vertrauensbeweischen , das wohl als Entschädigung für die Erniedrigung, die Soldaten während der RS auf sich nehmen mussten, gedacht ist, sorgen würde.

Argument 6: Die Befürworter wollen ja eh nur die Armee abschaffen.

Mal ganz abgesehen davon, dass ich und sehr viele andere, die für die Initiative sind, diesen Verein nicht abschaffen wollen, darum geht es nicht. Wir stimmen nicht über die Frage, ob wir die Armeewaffe ins  Zeughaus verbannen und gleichzeitig die Armee so nebenbei abschaffen wollen.

Argument 7: Nicht die Armeewaffen sind gefährlich, sondern Waffen, die Private erwerben.

Genau, darum regelt die Initiative ja auch den Kauf und Besitz von privaten Waffen. Wer so argumentiert, kann daher der Initiative mit gutem Gewissen zustimmen.

Fazit

Das Fazit ist klar: Die Armeewaffe ist ein Tötungsinstrument. Sie gefährdet Menschenleben und der Staat unterstützt diese Gefährdung, wenn er jedem Soldaten die Armeewaffe mit nach Hause gibt. Es besteht kein Grund, unser Volk einem derart grossen Sicherheitsrisiko auszusetzen, weswegen die Initiative am 13. Februar 2011 unbedingt angenommen werden muss!

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